Wirtschaftsstrafrecht
Wirtschaftliches Handeln findet in Unternehmen statt. Die Politik hat das Wirtschaftsstrafrecht längst zur präventiven Kontrolle von Unternehmen
instrumentalisiert. Zur Steuerung des Wirtschaftslebens erweitert der Gesetzgeber das Wirtschaftsstrafrecht stetig um zahlreiche Änderungsgesetze. Die Straftatbestände im Wirtschaftsrecht sind nicht in einem Gesetzeswerk zusammengefasst, sondern über unterschiedlichste Rechtsgebiete und Regelungsmaterien verteilt.
Typisch für das Wirtschaftsstrafrecht sind komplex strukturierte Sachverhalte. In der Praxis des Wirtschaftsstrafrechts werden deshalb spezialisierte Behörden (z.B. das Finanzamt, die Zollbehörden, das Gewerbeaufsichtsamt) tätig. Das Ermittlungsverfahren wird von Schwerpunktstaatsanwaltschaften (in Steuerstrafverfahren von den Finanzbehörden) geleitet, die auf die Verfolgung von Wirtschaftsdelikten versiert sind und denen Wirtschaftsreferenten zur Seite stehen. Es ist deshalb ratsam, einen auf das Strafrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen, der nicht nur die Details aus dem Allgemeinen Strafrecht und dem Strafprozessrecht beherrscht, sondern auch die Anwendungsmodalitäten der wirtschaftsrechtlichen Normen.
Typisch für das Wirtschaftsstrafrecht sind komplex strukturierte Sachverhalte. In der Praxis des Wirtschaftsstrafrechts werden deshalb spezialisierte Behörden (z.B. das Finanzamt, die Zollbehörden, das Gewerbeaufsichtsamt) tätig. Das Ermittlungsverfahren wird von Schwerpunktstaatsanwaltschaften (in Steuerstrafverfahren von den Finanzbehörden) geleitet, die auf die Verfolgung von Wirtschaftsdelikten versiert sind und denen Wirtschaftsreferenten zur Seite stehen. Es ist deshalb ratsam, einen auf das Strafrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen, der nicht nur die Details aus dem Allgemeinen Strafrecht und dem Strafprozessrecht beherrscht, sondern auch die Anwendungsmodalitäten der wirtschaftsrechtlichen Normen.
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Die Kanzlei DR. WILLE berät und verteidigt auf allen
Gebieten des Wirtschaftsstrafrechts, insbesondere im:
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Beratung und Verteidigung von Unternehmen:
Sind Unternehmen (potentielle) Nebenbeteiligte in einem Strafverfahren, dann können sie sich in jeder Lage des Verfahrens, also bereits im Ermittlungsverfahren, von einem frei gewählten Verteidiger vertreten lassen.
Sind Unternehmen (potentielle) Nebenbeteiligte in einem Strafverfahren, dann können sie sich in jeder Lage des Verfahrens, also bereits im Ermittlungsverfahren, von einem frei gewählten Verteidiger vertreten lassen.
Der „Unternehmensverteidiger“ übt die Rechte des nebenbeteiligten Unternehmens aus. Er kann Akteneinsicht verlangen, Beweisanträge stellen, das Fragerecht ausüben und Rechtsmittel einlegen. Seine Korrespondenz zum vertretenen Unternehmen ist geschützt und unterliegt der Beschlagnahmefreiheit.
→ mehr zur Beratung und Verteidigung von Unternehmen
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Im Wirtschaftsstrafrecht
- beraten und verteidigen wir individuell Beschuldigte und erstellen möglichst frühzeitig ein effektives Verteidigungskonzept, um die berufliche Reputation zu wahren
- vertreten wir Unternehmen in Bußgeldverfahren
- begleiten wir Mitarbeiter von Unternehmen zu Vernehmungen als Zeugenbeistand
- vertreten wir Nebenklagen
- beraten wir Sie bei der Abwägung der Vor- und Nachteile einer Anzeigenerstattung
- unterstützen wir geschädigte Unternehmen bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Strafverfahren
Wichtig:
Als Geschädigter
einer Straftat hat man unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich einer Anklage der Staatsanwaltschaft als Nebenkläger
anzuschließen. Nebenkläger haben eine breite Beteiligungsbefugnis im Strafverfahren, wobei insbesondere die Befugnis zur Ablehnung von Sachverständigen und das Beweisantragsrecht hervorzuheben sind. Die Anschlusserklärung der Nebenklage ist in jeder Lage
des Verfahrens, auch noch im Rechtsmittelverfahren, möglich.
► Die Kanzlei DR. WILLE wird bundesweit tätig. Wir stehen Ihnen mit Büros in Mainz und Mannheim zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jederzeit. Wir behandeln Ihre Angelegenheit stets vertraulich.
► Die Kanzlei DR. WILLE wird bundesweit tätig. Wir stehen Ihnen mit Büros in Mainz und Mannheim zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jederzeit. Wir behandeln Ihre Angelegenheit stets vertraulich.
Lesen Sie hierzu ein Interview mit Dr. Florian Wille:
in: FOCUS Online.
Wir verteidigen bundesweit
vor allen Staatsanwaltschaften und allen Strafgerichten, so etwa in den Städten
Frankfurt am Main, Bad Homburg v. d. Höhe, Königstein im Taunus, Wiesbaden, Bad Schwalbach, Idstein, Rüdesheim, Hanau, Kassel, Marburg, Gießen, Friedberg, Darmstadt, Bensheim, Groß-Gerau, Langen, Lampertheim, Michelstadt, Rüsselsheim, Offenbach, Fulda, Bad Hersfeld, Limburg, Wetzlar, Mainz, Bingen, Alzey, Worms, Koblenz, Lahnstein, Diez, Montabaur, Altenkirchen, Sinzig, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Neuwied, Andernach, Mayen, Cochem, Trier, Wittlich, Bitburg, Bad Kreuznach, Simmern, Idar-Oberstein, Frankenthal, Ludwigshafen, Speyer, Kaiserslautern, Landau, Zweibrücken, Pirmasens, Mannheim, Schwetzingen, Weinheim, Heidelberg, Sinsheim, Wiesloch, Mosbach, Karlsruhe, Freiburg i. Br., Baden-Baden, Rastatt, Pforzheim, Offenburg, Kehl, Lahr, Villingen-Schwenningen, Konstanz, Lörrach, Stuttgart, Heilbronn, Tübingen, Ravensburg, Ulm, München, Augsburg, Ingolstadt, Landshut, Passau, Rosenheim, Bamberg, Würzburg, Aschaffenburg, Bayreuth, Nürnberg, Regensburg, Düsseldorf, Krefeld, Duisburg, Mönchengladbach, Wuppertal, Köln, Bonn, Königswinter, Aachen, Leverkusen, Hamm, Siegen, Dortmund, Essen, Bochum, Bielefeld, Braunschweig, Göttingen, Wolfsburg, Celle, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Verden, Oldenburg, Osnabrück, Saarbrücken, Bremen, Leipzig, Dresden, Hamburg, Berlin, u.a.*
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Letzte Aktualisierung: 8. März 2024