Unternehmensverteidigung

Beratung und Verteidigung von Unternehmen


Unternehmensverteidigung und Individualverteidigung  können konform gehen – müssen dies aber nicht.
Sind Unternehmen (potentielle) Nebenbeteiligte in einem Strafverfahren, dann können sie sich in jeder Lage des Verfahrens, also bereits im Ermittlungsverfahren, von einem frei gewählten Verteidiger vertreten lassen. Der „Unternehmensverteidiger“ übt die Rechte des nebenbeteiligten Unternehmens aus. Er kann Akteneinsicht nehmen, Beweisanträge stellen, das Fragerecht ausüben und Rechtsmittel einlegen. Seine Korrespondenz zum vertretenen Unternehmen ist geschützt und unterliegt der Beschlagnahmefreiheit.

Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen
Das deutsche Strafrecht kennt keine Strafbarkeit von Unternehmen. Ausschließlich die hinter einem Unternehmen stehenden natürlichen Personen können sich strafbar machen. Dennoch können auch Unternehmen eigenständig mit Sanktionen belegt werden:
  • Nach § 30 OWiG kann eine Verbandsgeldbuße unmittelbar gegen das Unternehmen verhängt werden. Voraussetzung ist jedoch schuldhaftes Handeln eines Organs oder leitenden Mitarbeiters (Geschäftsführer, Vorstand, Vorstandsmitglied, Persönlich Haftende der KGaA, Abwickler).
  • Neben § 30 OWiG kann das Unternehmen auch durch Einziehung gem. § 73b StGB sanktioniert werden.
  • Nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 10 WiStG (Wirtschaftsstrafgesetz) muss ein Unternehmen, das durch eine Zuwiderhandlung einen höheren als den zulässigen Preis erzielt hat, den Unterschiedsbetrag zwischen dem zulässigen und dem erzielten Preis (Mehrerlös) abführen, soweit es ihn nicht auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung zurückerstattet hat.
Durch einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt kann das Unternehmen maßgeblichen Einfluss auf das Strafverfahren nehmen, um beeinträchtigende Nebenfolgen abzuwenden oder zumindest abzuschwächen.

Strafrechtliche Verantwortlichkeit in Unternehmen:
In der Praxis stellt sich regelmäßig die Frage, wer im Unternehmen überhaupt strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann: Die Unternehmensleitung, das Führungspersonal oder der einzelne Arbeitnehmer? Die individuellen Unternehmensstrukturen und Verantwortungsstrukturen müssen dazu erfasst und beurteilt werden. Welche Mitarbeiter könnten auf welcher Hierarchieebene letztlich verantwortlich gemacht werden?

Mögliche Konsequenzen für Unternehmen:
Ist man als Unternehmen mit einem strafrechtlichen Sachverhalt konfrontiert, dann können auch außerhalb des Strafrechts empfindliche Konsequenzen drohen.
  • Vergaberechtliche und wettbewerbsrechtliche Konsequenzen:
    Gerade Delikte aus dem Bereich des Arbeitsstrafrechts sowie der Korruptionstatbestände ziehen gravierende Konsequenzen im Hinblick auf die Vergabe öffentlicher Aufträge nach sich. Ist man als Unternehmen von öffentlichen Aufträgen abhängig, kann dies zu existentiellen Konsequenzen führen. Exemplarisch seien hier genannt:
    § 21 Abs. 1 S. 1 SchwarzArbG (Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge)
    § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG (Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge)
  • Eintragungen ins Gewerbezentralregister: Eintragungen ins Gewerbezentralregister können die gewerberechtliche Zuverlässigkeit eines Unternehmens in Frage stellen, was insbesondere bei der Vergabe öffentlicher Aufträge relevant ist und ggf. eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit begründen kann (§ 35 GewO). Die Unzuverlässigkeit kann sich auch aus dem Vorliegen gewerbebezogener Rechtsverstöße, insbesondere gegen Strafvorschriften, ergeben.
  • Eintragung ins bundesweite Wettbewerbsregister:
    Bisher können in einigen Bundesländern diverse Wirtschaftsstraftaten zur Eintragung in ein sog. Korruptionsregister führen. Das Gesetz zur Einführung eines bundesweiten Wettbewerbsregisters ist 2017 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt abschließend die zur Eintragung von Unternehmen im Wettbewerbsregister führenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Das Bundeskartellamt ist dabei, die neue Abteilung einzurichten. Die bislang üblichen Abfragen aus Landeskorruptionsregistern und dem Gewerbezentralregister entfallen in Zukunft und werden durch eine einheitliche elektronische Abfrage des Wettbewerbsregisters ersetzt.
  • Weitere Konsequenzen:
    Von besonderer Bedeutung sind – gerade im Hinblick auf Tatbestände des Arbeitsstrafrechts – regelmäßig auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen.
    Eine mögliche zivilrechtliche Konsequenz folgt beispielsweise aus § 31 BGB. Das Unternehmen haftet danach Dritten gegenüber für die Pflichtverletzungen seiner Organe sowie seiner „verfassungsmäßig berufenen Vertreter“, die diese in Ausübung ihrer Organtätigkeit begehen. Das Unternehmen muss sich insoweit deren Verschulden grundsätzlich wie eigenes zurechnen lassen.
Im Wirtschaftsstrafrecht
  • beraten und vertreten wir Unternehmen in Bußgeldverfahren
  • begleiten wir Mitarbeiter von Unternehmen zu Vernehmungen als Zeugenbeistand
  • beraten wir bei der Abwägung der Vor- und Nachteile einer Anzeigenerstattung
  • unterstützen wir geschädigte Unternehmen bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Strafverfahren
Wichtig: Als Geschädigter einer Straftat hat man unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich einer Anklage der Staatsanwaltschaft als Nebenkläger anzuschließen. Nebenkläger haben eine breite Beteiligungsbefugnis im Strafverfahren, wobei insbesondere die Befugnis zur Ablehnung von Sachverständigen und das Beweisantragsrecht hervorzuheben sind. Die  Anschlusserklärung der Nebenklage ist in jeder Lage des Verfahrens, auch noch im Rechtsmittelverfahren, möglich.

Die Kanzlei DR. WILLE wird bundesweit tätig. Wir stehen Ihnen mit Büros in Mainz und Mannheim zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jederzeit. Wir behandeln Ihre Angelegenheit stets vertraulich.


Wir verteidigen bundesweit vor allen Staatsanwaltschaften und allen Strafgerichten, so etwa in den Städten Frankfurt am Main, Bad Homburg v. d. Höhe, Königstein im Taunus, Wiesbaden, Bad Schwalbach, Idstein, Rüdesheim, Hanau, Kassel, Marburg, Gießen, Friedberg, Darmstadt, Bensheim, Groß-Gerau, Langen, Lampertheim, Michelstadt, Rüsselsheim, Offenbach, Fulda, Bad Hersfeld, Limburg, Wetzlar, Mainz, Bingen, Alzey, Worms, Koblenz, Lahnstein, Diez, Montabaur, Altenkirchen, Sinzig, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Neuwied, Andernach, Mayen, Cochem, Trier, Wittlich, Bitburg, Bad Kreuznach, Simmern, Idar-Oberstein, Frankenthal, Ludwigshafen, Speyer, Kaiserslautern, Landau, Zweibrücken, Pirmasens, Mannheim, Schwetzingen, Weinheim, Heidelberg, Sinsheim, Wiesloch, Mosbach, Karlsruhe, Freiburg i. Br., Baden-Baden, Rastatt, Pforzheim, Offenburg, Kehl, Lahr, Villingen-Schwenningen, Konstanz, Lörrach, Stuttgart, Heilbronn, Tübingen, Ravensburg, Ulm, München, Augsburg, Ingolstadt, Landshut, Passau, Rosenheim, Bamberg, Würzburg, Aschaffenburg, Bayreuth, Nürnberg, Regensburg, Düsseldorf, Krefeld, Duisburg, Mönchengladbach, Wuppertal, Köln, Bonn, Königswinter, Aachen, Leverkusen, Hamm, Siegen, Dortmund, Essen, Bochum, Bielefeld, Braunschweig, Göttingen, Wolfsburg, Celle, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Verden, Oldenburg, Osnabrück, Saarbrücken, Bremen, Leipzig, Dresden, Hamburg, Berlin, u.a.*

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