Allgemeines Strafrecht

Allgemeines Strafrecht


Das Strafrecht lässt sich aufteilen in das „Allgemeine Strafrecht“ und das „Nebenstrafrecht“.
 
Zum „Allgemeinen Strafrecht“ (auch „Kernstrafrecht“ genannt) gehören alle Strafvorschriften des Strafgesetzbuchs (StGB), wie etwa der Vorwurf
  • der Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB)
  • der Sachbeschädigung (§§ 303 ff. StGB)
  • von Beleidigungsdelikten (§§ 185 ff. StGB)
  • der Urkundenfälschung (§§ 267 ff. StGB)
  • von Brandstiftungsdelikten (§§ 306 ff. StGB)
  • von Kapitaldelikten (§ 211 StGB, § 212 StGB)
  • von Verkehrsdelikten (§§ 315 ff. StGB), z.B. Verkehrsunfallflucht, Trunkenheit im Verkehr bzw. des Fahrens unter BtM-Einfluss, fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung bei Verkehrsunfällen, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • des Betrugs (§§ 263 ff. StGB)
  • der Untreue (§ 266 StGB)
  • des Diebstahls (§§ 242 ff. StGB)
Demgegenüber beinhaltet das „Nebenstrafrecht“ sämtliche Strafvorschriften, die außerhalb des Strafgesetzbuchs in Spezialgesetzen geregelt sind. Da zum Strafrecht auch das Ordnungswidrigkeitenrecht gehört, umfasst das Nebenstrafrecht auch die Bußgeldvorschriften außerhalb des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).

In Wirtschaftsstrafverfahren, aber etwa auch auf dem Gebiet des Medizin- und Pharmastrafrechts, wird bei einem strafrechtsrelevanten Verdacht regelmäßig nicht nur wegen Delikten aus dem Nebenstrafrecht ermittelt, sondern auch wegen Delikten aus dem „Allgemeinen Strafrecht“. Das „Allgemeine Strafrecht“ und das „Nebenstrafrecht“ lassen sich also in der strafrechtlichen Praxis grundsätzlich nicht voneinander trennen.

Für eine kompetente Beratung und Verteidigung muss der Strafverteidiger deshalb auf dem Gebiet des „Allgemeinen Strafrechts“ stets firm sein.

Aufgrund unserer Spezialisierung auf das Strafrecht schließen wir bei der Übernahme von Mandaten grundsätzlich keine Deliktsgruppen aus und sind bundesweit tätig, d.h. im Ermittlungsverfahren bei allen Staatsanwaltschaften sowie in Gerichtsverfahren vor allen deutschen Strafgerichten bis hin zur Revision vor dem Bundesgerichtshof. Mit unseren Büros sind wir für Sie in Mainz und Mannheim vertreten.

Sprechen Sie uns bei Bedarf jederzeit an. Wir bieten unsere Dienstleistung im gesamten Strafrecht an.*



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