Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht


"Sprechen Sie uns gerne an. Im sensiblen Bereich des Vorwurfs einer Steuerhinterziehung stehen wir Ihnen diskret und fachkundig zur Seite."
RA Dr. Florian Wille und RAin Dr. Laura Meller

Einer der weiteren Schwerpunkte der Kanzlei DR. WILLE Rechtsanwälte liegt auf dem Steuerstrafrecht und Steuerordnungswidrigkeitenrecht. Als Anwälte im Steuerstrafrecht vertreten wir die steuerstrafrechtlichen Belange unserer Mandanten.

Das Steuerstrafrecht ist ein brisantes Thema, weil es fast jeden Steuerpflichtigen betreffen kann. Es ist der Oberbegriff für alle strafrechtlichen und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Maßnahmen bei Verstößen gegen Steuergesetze (§ 369 AO [Abgabenordnung]).

Das bekannteste Delikt im Steuerstrafrecht ist die Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Zum möglichen Täterkreis einer Steuerhinterziehung zählt nicht nur der vermeintlich Steuerpflichtige selbst, sondern jeder, der den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (z.B. der Ehepartner, der gesetzliche Vertreter nach §§ 34, 35 AO oder der Steuerberater) und zwar auch dann, wenn ausschließlich der vermeintlich Steuerpflichtige einen Steuervorteil erlangt. Auch gegen Bankmitarbeiter wird wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt
.

Unsere Mandanten vertreten wir im Steuerstrafrecht gegenüber
der Steuerfahndung
der Straf- und Bußgeldsachenstelle
der Staatsanwaltschaft
dem Strafgericht in Strafverfahren mit steuerstrafrechtlichen Vorwürfen
Die Grenzen zwischen legaler Steuereinsparung und illegaler Steuerhinterziehung sind mitunter fließend. Es bleibt deshalb nicht aus, dass auch Unternehmen in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten. Nicht selten drohen dann massive Sanktionen. Zudem sind Rufschädigungen zu befürchten.
→ mehr zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen

In „reinen“ Steuerstrafsachen kann das Finanzamt (Bußgeld- und Strafsachenstelle bzw. Steuerfahndung) unter den gleichen Voraussetzungen ermitteln wie die Staatsanwaltschaft. Allerdings kann nach § 386 Abs. 4 AO das Finanzamt die Strafsache jederzeit an die Staatsanwaltschaft abgeben bzw. die Staatsanwaltschaft kann die Strafsache jederzeit an sich ziehen.
Für eine erfolgreiche Strafverteidigung erfordert das nicht nur detaillierte Kenntnisse im materiellen Strafrecht und Strafverfahrensrecht, sondern auch besondere Kenntnisse auf dem steuerrechtlichen Gebiet, um den Interessen des Mandanten bestmöglich Rechnung zu tragen. Es ist entscheidend, der Steuerfahndung und der Bußgeld- und Strafsachenstelle der Finanzämter sowie der Staatsanwaltschaft und dem Gericht auf „Augenhöhe“ zu begegnen.

Die Kanzlei DR. WILLE berät und verteidigt regelmäßig auf dem gesamten Gebiet des Steuerstrafrechts.
Als Anwälte im Steuerstrafrecht übernehmen für Sie die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden. Wir vertreten Sie bei allen Maßnahmen der Steuerfahndung und der Bußgeld- und Strafsachenstelle der Finanzämter sowie gegenüber der Staatsanwaltschaft.
Aufgrund unserer Spezialisierung werden wir bundesweit vor allen deutschen Strafgerichten tätig, d.h. bis hin zur Revision vor dem Bundesgerichtshof. Bei Bedarf verfügen wir über ein Netzwerk von Fachanwälten für Steuerrecht und Steuerberatern, mit denen wir verlässlich und effizient kooperieren.

Wir stehen Ihnen mit Büros in Mainz und Mannheim zur Verfügung. Sprechen Sie uns jederzeit an. Wir behandeln Ihre Angelegenheit stets vertraulich.
Lesen Sie u.a. zum Thema der Steuerhinterziehung ein Interview mit Dr. Florian Wille:
in: FOCUS Online.

Wir sind Strafverteidiger für Steuerstrafrecht, Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht, Anwalt für Steuerdelikte und Steuerstrafrecht, Rechtsanwalt Steuerstrafrecht.

Wir verteidigen bundesweit vor allen Staatsanwaltschaften und allen Strafgerichten, so etwa in den Städten Frankfurt am Main, Bad Homburg v. d. Höhe, Königstein im Taunus, Wiesbaden, Bad Schwalbach, Idstein, Rüdesheim, Hanau, Kassel, Marburg, Gießen, Friedberg, Darmstadt, Bensheim, Groß-Gerau, Langen, Lampertheim, Michelstadt, Rüsselsheim, Offenbach, Fulda, Bad Hersfeld, Limburg, Wetzlar, Mainz, Bingen, Alzey, Worms, Koblenz, Lahnstein, Diez, Montabaur, Altenkirchen, Sinzig, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Neuwied, Andernach, Mayen, Cochem, Trier, Wittlich, Bitburg, Bad Kreuznach, Simmern, Idar-Oberstein, Frankenthal, Ludwigshafen, Speyer, Kaiserslautern, Landau, Zweibrücken, Pirmasens, Mannheim, Schwetzingen, Weinheim, Heidelberg, Sinsheim, Wiesloch, Mosbach, Karlsruhe, Freiburg i. Br., Baden-Baden, Rastatt, Pforzheim, Offenburg, Kehl, Lahr, Villingen-Schwenningen, Konstanz, Lörrach, Stuttgart, Heilbronn, Tübingen, Ravensburg, Ulm, München, Augsburg, Ingolstadt, Landshut, Passau, Rosenheim, Bamberg, Würzburg, Aschaffenburg, Bayreuth, Nürnberg, Regensburg, Düsseldorf, Krefeld, Duisburg, Mönchengladbach, Wuppertal, Köln, Bonn, Königswinter, Aachen, Leverkusen, Hamm, Siegen, Dortmund, Essen, Bochum, Bielefeld, Braunschweig, Göttingen, Wolfsburg, Celle, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Verden, Oldenburg, Osnabrück, Saarbrücken, Bremen, Leipzig, Dresden, Hamburg, Berlin, u.a.


 * Rechtshinweis:
Die Inhalte dieser Website dienen lediglich der allgemeinen Information. Sie sind weder auf konkrete Fälle gerichtet noch beantworten sie konkrete Fragen. Bei den Angaben auf dieser Website handelt es sich demgemäß nicht um eine rechtliche Beratung. Sie stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch hierzu qualifizierte Fachleute dar. Keinesfalls sollen Aussagen auf der Internet-Präsenz ohne eine qualifizierte fachkundige Anpassung auf den konkreten Fall übernommen werden. Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen auf der Internet-Präsenz wird keinerlei Gewähr übernommen. Bei Fragen zu Ihrem strafrechtlichen Anliegen sprechen Sie uns gerne an.

Letzte Aktualisierung: 1. September 2023

Share by: